Häufige Fragen von Kommunen

  1. Warum wird eine Verkehrsüberwachung gebraucht?
  2. Welche Ausgangssituation liegt einer Verkehrsüberwachung zu Grunde?
  3. Welche Gemeinden gehören bereits dem Zweckverband an?
  4. Wer kann Mitglied im Zweckverband werden?
  5. Gibt es eine „Mitgliedschaft auf Probe“?
  6. Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft im Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung?
  7. Mit welchen Aufwendungen muss die Gemeinde für die Verkehrsüberwachung rechnen?
  8. Kommen weitere Kosten auf die Gemeinde zu?
  9. Wer bekommt die Verwarngelder bzw. Bußgelder?
  10. Welche Statistiken und Auswertungen bereitet der Zweckverband auf?
  11. Wer garantiert für Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit?
  12. Wie sind Korruptionsprävention und Datenschutz gewährleistet?
  13. Welche Qualifikation haben unsere Mitarbeiter/innen?
  14. Welche Kriterien gelten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs?
  15. Welche Kriterien gelten für die Überwachung des fließenden Verkehrs?
  16. Wo erhalten interessierte Kommunen weitere Informationen?

 

1. Warum wird eine Verkehrsüberwachung gebraucht?

Nahezu täglich sind den Schlagzeilen der Medien zu entnehmen, dass Städte, Gemeinden und Märkte immer wieder mit größeren Problemen angesichts wiederkehrender Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstößen konfrontiert werden.
Unser Ziel ist damit klar. Mit stetigen und nachhaltigen Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs, möchten wir Gefahren reduzieren, das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer stärken und letztlich damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung kontinuierlich erhöhen.
Unser Hautaugenmerk liegt dabei an nachweislichen Unfallgefahren- und –schwerpunkten, wie beispielsweise Schulen, Schulwegen, Kindergärten und Schulbushaltestellen.

2. Welche Ausgangssituation liegt einer Verkehrsüberwachung zu Grunde?

Die erschreckende Zahl von Verkehrstoten, anwachsende Zulassungsquoten und die gleichzeitige Steigerung der Fahrleistung der Kraftfahrzeuge, sowie die größere Verkehrsdichte erfordern in Städten, Gemeinden und Märkten eine kontinuierliche Verkehrsüberwachung.
Gleichzeitig wurden durch gesteigertes Umweltverständnis und dem vermehrten Anspruch auf Lebensqualität zunehmend Fußgängerbereiche, verkehrsberuhigte oder geschwindigkeitsreduzierte Zonen und Anwohnerparkregelungen geschaffenen, die den fließenden und ruhenden Verkehr einschränken.
Regelmäßig weist daher nicht zuletzt auch das bayerische Staatsministerium des Innern immer wieder auf Studien und Erfahrungsberichte hin, die belegen, dass regelmäßige und tiefgreifende Kontrollen nachweislich erheblichen Einfluss auf die Reduktion von Unfallhäufigkeit und –schwere haben.

3. Welche Gemeinden gehören bereits dem Zweckverband an?

Unsere Mitgliedsgemeinden sind

  • Amorbach
  • Collenberg
  • Eichenbühl
  • Elsenfeld
  • Erlenbach
  • Kleinwallstadt
  • Mömlingen
  • Niedernberg
  • Obernburg
  • Schneeberg
  • Weilbach und
  • Wörth.

Die Gemeinden

  • Altenbuch
  • Bürgstadt
  • Eschau
  • Großwallstadt
  • Hausen
  • Kirchzell
  • Leidersbach
  • Röllbach und
  • Rüdenau

sind durch Zweckvereinbarungen an den Verband angeschlossen.

4. Wer kann Mitglied im Zweckverband werden?

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, agiert räumlich beschränkt innerhalb des Landkreises Miltenberg. Somit können die Gemeinden des Landkreises Miltenberg dem Verband beitreten. Bei Verwaltungsgemeinschaften treten diese anstelle der ihrer Gemeinden.

5. Gibt es eine „Mitgliedschaft auf Probe“?

Auf Antrag können sich Gemeinden des Landkreises, beispielweise dann, wenn sie bislang keine Erfahrungen in der Verkehrsüberwachung haben, zeitlich befristet per Zweckvereinbarung anschließen.

6. Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft im Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung?

Unsere Körperschaft versteht sich nicht nur als Behörde, sondern auch als eine Art öffentlich-rechtlicher Dienstleister. Das Leistungspaket umfasst dabei alle Leistungen, von der Planung bis hin zur ordnungsgemäßen Abrechnung. Für die Mitgliedsgemeinden bedeutet dies, dass sämtliche Verfahrensschritte, einschließlich Bußgeldstelle und Vollstreckungen von der KVÜ erledigt werden. Daraus ergibt sich eine große Entlastung der Gemeinden, hinsichtlich der Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Außen vor bleiben die Gemeinden aber dabei nicht. – Sie wirken mit in Grundsatzangelegenheiten, bei der Festlegung der Kontrollschwerpunkte und auf Wunsch auch bei der Einsatzplanung.
Natürlich sind unsere Mitgliedskommunen auch Adressat monatlicher Auswertungen, Analysen und Statistiken. Mit unserer professionellen Pressearbeit sorgen wir dafür, dass auch über die Medien auf Gefahrenstellen aufmerksam gemacht wird und wecken Verständnis für unser Wirken.
Durch jährliche Sonderaktionen in Kindergärten und Schulen leisten wir einen präventiven Beitrag der Verkehrserziehung. – Genau dort wo dies am wichtigsten ist. – Bei den jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmern. Deshalb fördern wir auch regelmäßig die örtlichen Gebietsverkehrswachten.
Der Zweckverband ist eine Solidargemeinschaft. Daher erstatten wir allen Mitgliedskommunen monatlich die beim Verband vereinnahmten Verwarn- und Bußgelder, einschließlich der Gebühren und Auslagen ohne Abzug.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts arbeiten wir ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht. Unter dem Grundsatz der Kostendeckung geben wir daher nur die tatsächlich, für Überwachung und Sachbearbeitung entstehenden Auslagen an unsere Mitgliedskommunen weiter. Als größter Verband am bayerischen Untermain können wir dies besonders wirtschaftlich leisten. Um diesen Abrechnungsmodalitäten weitere Planungssicherheit für unsere Mitglieder zu Grunde zu legen, werden hier Produktkosten für Überwachungseinheiten und Sachbearbeitung erhoben, in denen sämtliche Kosten abschließend beinhaltet sind. Insbesondere kleineren Kommunen bietet dies so die Möglichkeit eine Verkehrsüberwachung überhaupt erst zu initiieren.
Jährlich unterziehen wir uns unabhängigen Kontrollen der Aufsichtsorgane. – Nicht nur durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss, sondern auch durch den bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Die staatliche Aufsicht stellt daneben das Landratsamt Miltenberg sicher.
Ferner sind wir Mitglied im bayerischen Gemeindetag, sowie dauernder Gast im Arbeitskreis der kommunalen Verkehrsüberwacher des bayerischen Städtetages.
Besonders stolz sind wir auf unsere Mitgliedschaft in der europäischen Charta für Verkehrssicherheit, dem Verkehrssicherheitsprogramm der europäischen Union.

7. Mit welchen Aufwendungen muss die Gemeinde für die Verkehrsüberwachung rechnen?

Der Zweckverband erhebt von seinen Mitgliedern besondere Entgelte. Die Höhe der Entgelte wird in der Verbandssatzung definiert. Gerne lassen wir diese interessierten Gemeinden auf Wunsch zukommen.

8. Kommen weitere Kosten auf die Gemeinde zu?

Mit den besonderen Entgelten, die die Verbandsversammlung in der Verbandssatzung festgelegt hat, sind sämtliche Kosten abgedeckt - von der Anhörung über die Postgebühren bis hin zur Vollstreckung oder gar Erzwingungshaft. Unsere erbrachten Dienstleistungen legen wir unseren Gemeinden offen und detaillierte Monatsabrechnungen sorgen für die erforderliche Transparenz.

9. Wer bekommt die Verwarngelder bzw. Bußgelder?

Der Zweckverband vereinnahmt die bezahlten Verwarn- und Bußgelder und leitet diese zu 100% an die Gemeinden weiter. Auch hier legen wir größten Wert auf die Transparenz. Die Gemeinden erhalten detaillierte und nachvollziehbare Abrechnungsunterlagen. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der monatlichen Abrechnung.

10. Welche Statistiken und Auswertungen bereitet der Zweckverband auf?

Umfangreiche Statistiken informieren die Gemeinden regelmäßig rund um die Verkehrsüberwachung. Spezielle Auswertungen, zum Beispiel zur Veröffentlichung in Amtsblättern, sind jederzeit möglich. Die notwendige Jahresmeldung an die Regierung von Unterfranken ergeht direkt durch den Zweckverband für seine Mitgliedsgemeinden und die, die durch eine Zweckvereinbarung angeschlossen sind.

11. Wer garantiert für Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ?

Der Zweckverband garantiert gegenüber den Gemeinden und den Verkehrsteilnehmern, dass die strengen Vorgaben des Bayer. Innenministeriums im Bereich der Verkehrsüberwachung eingehalten, die Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und alle Verkehrsteilnehmer gleich behandelt werden. Egal, ob Prominente, Politiker oder gar eigene Mitarbeiter.

12. Wie sind Korruptionsprävention und Datenschutz gewährleistet?

In den letzten Jahren gab es immer wieder Schlagzeilen rund um die Verkehrsüberwachung. Wir meinen, der Umgang mit Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfah­ren und personenbezogenen Daten erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Kontrolle und gehört ausschließlich in die Hände von Behörden.
Im Rahmen der Korruptionsprävention haben wir interne Vorkehrungen getroffen und Kontrollmechanismen eingeführt. Damit schließen wir aus, dass gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird. Wir garantieren eine einheitliche und korrekte Abwicklung der Verfahren gegenüber allen Verkehrsteilnehmern
Alle Bearbeitungs- und Verfahrensschritte erfolgen ausnahmslos durch uns und liegen damit in einer Hand. Wir sind zu jedem Zeitpunkt „Herr des Verfahrens“. Die Daten befinden sich ausschließlich beim Zweckverband. Dabei legen wir größten Wert auf Datenschutz. Unberechtigte Dritte erhalten weder Einblick noch Zugang in die Verfahren.
Auch deshalb verzichten wir auf die Einbindung privater Firmen.

13. Welche Qualifikation haben unsere Mitarbeiter/innen?

Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Behörde und kann deshalb sowohl Beamte als auch Angestellte beschäftigen. Insgesamt zählt der Zweckverband zum 01.10.2011 12 Mitarbeiter.
 
Auf die Aus- und Fortbildung unseres Teams legen wir größten Wert. Deshalb haben wir für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsprogramm aufgelegt. Sie werden von erfahrenen und anerkannten Dozenten der Bayer. Verwaltungsschule bzw. der Justiz und Polizei ausgebildet und über Änderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und allen begleitenden Rechtsgebieten informiert und ständig fortgebildet.
Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden angehalten, jeden Verkehrsteilnehmer so zu behandeln,  wie sie selbst gerne behandelt werden würden. Hierfür werden sie laufend im psychologischen Bereich professionell geschult.

14. Welche Kriterien gelten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs?

„Qualität vor Quantität“ lautet die Prämisse, nach der unsere Verkehrsüberwacher handeln. Sie werden nicht nach der Anzahl der gelieferten Verkehrsdelikte beurteilt.
Vielmehr sind unsere Mitarbeiter gehalten, immer korrekt, fair und höflich mit den Verkehrsteilnehmern umzugehen. 
Um einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, müssen alle Außendienstmitarbeiter im ruhenden Verkehr die Ausbildung bei der Bayer. Verwaltungsschule absolvieren. Regelmäßige Fortbildungen garantieren Rechtsicherheit und eine einheitliche Handhabung.
 
Sämtliche Parkverstöße werden durch Fotos dokumentiert. Diese dienen im Verfahren als Beweismittel.
Wir informieren Sie gerne über Weiteres.

15. Welche Kriterien gelten für die Überwachung des fließenden Verkehrs?

Die Überwachung des fließenden Verkehrs erfordert gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und moderne Technik. 
Bevor wir unsere Mitarbeiter an den verschiedenen Geräten einsetzen, werden sie intensiv auf die Aufgabe vorbereitet. Dies erfolgt zum einen durch Schulungen im Straßenverkehrsrecht, daneben werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch von den Herstellern in die Geräte eingewiesen.
Der Zweckverband verfügt derzeit über drei unterschiedliche Überwachungseinheiten, die auch fahrzeugunabhängig bzw. in wechselnden Fahrzeugen eingesetzt werden können.
Sämtliche Geräte entsprechen den strengen Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig und sind zertifiziert.
Unsere Geräte werden regelmäßig gewartet, überprüft und geeicht.
Gerne zeigen wir Ihnen die Gerätschaften auch im Einsatzgeschehen. 

16. Wo erhalten interessierte Kommunen weitere Informationen?

Die Verbandsführung und Geschäftsleitung informiert Bürgermeister und örtliche Gremien gerne genauer. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.